Bebauungsplan Nr. 29 „Baugebiet Panoramablick“

Stellungnahmen fristgerecht abgeben

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Habichtswald/Bauleitplanung der Gemeinde Habichtswald

 

Bebauungsplan Nr. 29 „Baugebiet Panoramablick“,

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Entwurf des verbindlichen Bauleitplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht, der vegetationskundlichen Bestandsaufnahme, dem Verkehrsgutachten, dem Steckbrief Geothermie, dem Artenschutzbeitrag, dem geotechnischen Bericht, der Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionsprognose, den Erläuterungen zu den Ausgleichsmaßnahmen am Dörnberg, das Protokoll des vorlaufenden Scoping-Termins, die statistische Grundlagenermittlung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, kann gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 19. Februar 2024 bis einschließlich 21. März 2024 auf der Internetseite der der Gemeinde Habichtswald unter folgender Internetadresse

www.habichtswald.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und in dieser Zeit Stellungnahmen zu der Planung in elektronischer Form an info@habichtswald.de vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: +495606 - 5996-0 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Habichtswald, 1. Obergeschoss, Raum 07, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende, Zugangsmöglichkeit. Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: +495606 - 5996-0. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung möglich.

 

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 29 „Baugebiet Panoramablick“ mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab

 

Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab: 

 

Geltungsbereiche der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Die räumlichen Geltungsbereiche umfassen die Flächen in der Gemarkung Dörnberg, Flur 5, Flurstücke 2 (in Teilen), 13/5 (in Teilen), 5/2 (in Teilen) sowie die Gemarkung Dörnberg, Flur 14, Flurstück 72.

 Angabe der Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB):

In dem Bebauungsplan Nr. 29 „Baugebiet Panoramablick“ erfolgte eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In der Umweltprüfung wurden die prüfungsrelevanten Aspekte, wie zum Beispiel die Umweltschutzbelange Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete gem. Europäischer Vogelschutzrichtlinie, Boden und Fläche, Altlasten, Wasser, Oberflächengewässer, Fließgewässer, Grundwasserschutz, Luft und Klima, Mensch und seine Gesundheit, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern überprüft. Als Grundlage dienten die öffentlich zugänglichen Informationsdienste des Landes Hessen sowie eine vegetationskundliche Bestandsaufnahme, einem Verkehrsgutachten, einem erstellten Steckbrief Geothermie, einem Artenschutzbeitrag, einem geotechnischen Bericht, einer Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionsprognose, den Erläuterungen zu den Ausgleichsmaßnahmen am Dörnberg sowie einem Protokoll des vorlaufenden Scoping-Termins. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich keine nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Am südlichen Rand des Plangebietes brütet die Feldlerche (Alauda arvensis). Für die Inanspruchnahme des Habitats ist eine vorlaufende Ersatzmaßnahme durchzuführen und eine Bauzeitenregelung einzuhalten.

Die Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass nach Abprüfen der Schutzgüter sich keine schwerwiegenden Auswirkungen ergeben. Konkrete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen werden in dem Bebauungsplan verbindlich festgesetzt.

Weitere Arten umweltbezogener Informationen liegen in Form folgender umweltbezogener Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB zur Einsichtnahme vor:

  • Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen der Entwicklungsziele des Landschaftsrahmenplans Nordhessen „Raum mit herausragender Bedeutung für die landschaftsbezogene Naherholung“, Boden und Fläche, Luft, Klima und Wasser: Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Zielabweichung vom Regionalplan Nordhessen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Kompensation über Waldflächen außer regelmäßigen Betriebs, Kompensation über Entsieglung, Flurname weist auf Oberflächenwasser und verstärkte Bodenfeuchte hin, Wasserschäden durch Regenereignisse, Staunässe und geologisch instabilem Untergrund, Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens, Starkregen und Oberflächenwasser: Höchster Starkregenindex auf Grundlage der Starkregenkarte, Überflutungen durch Starkregen, Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung, Anlegen von Ableitungsgräben, Ergänzung des Baugebietes in der Starkregenkarte, Prüfung der Infrastrukturen auf zusätzliche Belastungen, Berücksichtigung einer Rückstauebene, Frischluftversorgung: Fließgewässer Lubach als Kaltluftleitbahn, Frischluftversorgung des Ortskerns, Überprüfung der Auswirkungen einer Bebauung, Regenerative Energien: Solarmindestfläche, Ausrichtung der Gebäude, Geothermie, Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: durch Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches auch eine Erweiterung des Pflanzenspektrums erforderlich, hier: bekanntes Vorkommen eines Orchideenbestandes des kleinen Knabenkrauts (Anacamptis morio), Feldlerchenvorkommen, Regelung der Baufeldfreimachung, Vergrämungsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen zum Erhalt der ökologischen Funktionalität der Feldlerchenhabitate, Verkehr, Zuwegung zum Wohngebiet: schädliche Auswirkungen auf Anwohner und Bestandsstraßen, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit Parkplatz Kindergarten, gesonderte Erschließung für den landwirtschaftlichen Verkehr, Erstellung eines Verkehrskonzeptes, Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen, Errichtung von Tiefgaragen, Radwege: Ausbau fahrradfreundlicher Wege, Erstellung eines Konzeptes (BUND-Landesverband Hessen e.V., Kreisverband Hessen)
  • Mögliche Blendwirkungen beim Triebfahrzeugpersonal sowie die Verfälschung von Signalbildern durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen (Eisenbahn Bundesamt)
  • Aktuelle Parksituation gefährdet die Sicherheit des Verkehrs (Ev.-Ref. Kirchengemeinde Dörnberg)
  • Hinweis auf schädliche Immissionen (Lärm- und Luftverunreinigungen) der B 251, Leistungsfähigkeitsnachweis der Knotenpunkte zur B 251 (Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement)
  • Erhalt der Zufahrtswege für landwirtschaftliche Flächen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Prüfung von Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder Entsieglung (Hessischer Bauernverband, Kreisbauernverband Kassel e.V.)
  • Entwicklung Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan, Umsetzungsschwierigkeiten bei der Entwicklung von privaten Grünflächen, Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Abwasserbehandlungsanlage und der Kanalisation, Versickerung, zentrale und dezentrale Niederschlagswasserrückhaltung, Einhaltung bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Kompensation, Erhalt von Grünlandstrukturen, Eingrünung des Plangebietes in südliche Richtung (Landschaftsbildbeeinträchtigung), Bauzeitenbeschränkung (Tötungsverbot), vorgezogene Ersatzmaßnahme zum Erhalt der ökologischen Funktion (Verbotstatbestände), sockellose Einfriedungen, Verzicht auf Schotterungen bei Gärten, angrenzender Rinderstall, Geruch-, Staub- und Lärmemissionen, Erstellung eines Gutachtens, Erweiterungsabsichten, Löschwasserversorgung, sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrwege, Verkehrssicherheit (Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen)
  • Erhalt der Zufahrtswege für landwirtschaftliche Flächen, Entwicklung eines Flutgrabens am südlichen Plangebietsrand (Ortslandwirt)
  • Hydrogeologisch ungünstiges Gebiet, Bodenschutzklausel, Erheblichkeitsschwelle für Eingriffe, Bodenschutz, Zerstörung von Bodenfunktionen, Ermittlung einer bodenfunktionsbezogenen Kompensation (Dezernat 31.1, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz, Regierungspräsidium Kassel)
  • Hydraulische Leistungsfähigkeit des Fließgewässers Laubach, Regenrückhaltung, dezentrale Retention, Hochwasservorsorge (Dezernat 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, Regierungspräsidium Kassel)
  • Bodenschutzklausel, Hinweis auf Siedlungsrahmenkonzept (höhere bauliche Dichte, nachhaltiges Bauen, stärkere Nutzung erneuerbarer Energien)
  • Erhalt der Zufahrtswege für landwirtschaftliche Flächen (Private Stellungnahme 1)
  • Baulärm während der Bauphase, Schattenwurf der Gebäude, Verschlechterung des Wasserabflusses, Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Private Stellungnahme 2)
  • Hinweis auf landwirtschaftlichen Betrieb mit Erweiterungsabsichten, Berücksichtigung der Tieremissionen, Konflikte mit potentiellen Zufahrten und ruhendem Verkehr (Private Stellungahme 3)

 

Habichtswald, den 12.02.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald

gez. Dr. Daniel Faßhauer, Bürgermeister