Trinkwasserschutz: Neuer Grenzwert für PfaS
Bleileitungen müssen entfernt werden
Risikobasierter Trinkwasserschutz wird eingeführt
Am 24. Juni ist die neue Bundes-Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 159 vom
23.06.2023). Sie sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue
Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von
Wasserversorgungsanlagen werden zudem verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.
Mit der neuen TrinkwV wird insbesondere die EU-Richtlinie 2020/2184 für den menschlichen Gebrauch zum Schutz des Trinkwassers in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die novellierte TrinkwV eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen, um angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet.
Zudem wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit,
Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und
polyfluorierten Alkylsubstanzen ausgeweitet, von denen einige bis in das Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Der neue Grenzwert
für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12.01.2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/L) als
Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle
Substanzen aus der PFAS-Gruppe legt die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 μg/L für die
Summe aus diesen Verbindungen fest.
Künftig müssen alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei kaum noch ein Problem. Der niedrige Grenzwert von maximal 10 μg/L kann von
Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Darüber hinaus senkt die TrinkwV die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei zeitlich versetzt ab.
Die Qualität des Trinkwassers in Deutschland ist von konstant hoher Qualität und eines der am besten
kontrollierten Lebensmittel. Die Trinkwasserressourcen müssen daher auch weiterhin vor Verunreinigungen von außerhalb geschützt werden. In seiner Stellungnahme hat der DStGB jedoch auch darauf hingewiesen, dass durch die neuen Abstimmungsbedarfe und Kontrollpflichten auch die Kosten für den Endverbraucher steigen werden. Dies gelte insbesondere durch das neue Risikomanagement. In Anbetracht der bereits sehr hohen
Qualitätsstandards der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bundesrepublik Deutschland und der hierdurch vergleichsweisen hohen Wassergebühren bzw. -entgelte, sollte dies mitberücksichtigt werden. Es sei daher sinnvoll, die Verunreinigungen möglichst schon an der Quelle und damit zu Beginn der Handlungskette zu minimieren. Die geplante Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie muss daher ernst genommen und fest verankert werden.