Pferdekot auf öffentlichen Wegen beseitigen

Gegenseitige rücksichtnahme

Habichtswald. Die Gemeinde Habichtswald weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch Reiter die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen beseitigen müssen. 

Nach dem Abfallrecht sind Pferdeäpfel genau wie Hundekot als Abfall zu betrachten. Somit handelt jeder Reiter, welcher den Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lässt, ordnungswidrig. 

Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens können hierfür bis zu 5.000 Euro Bußgeld fällig werden. Darüber hinaus hat der Reiter die Kosten der Straßenreinigung zu tragen. Bei der Gemeindeverwaltung melden sich immer wieder Einwohner, für die die Hinterlassenschaften auf Wegen ein Ärgernis bedeuten. 

Deshalb bittet die Gemeinde  Habichtswald erneut Pferdehalter darum, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und den Pferdekot zu beseitigen.  

Es ist weder Aufgabe der Anwohner noch der Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Habichtswald, diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Es gilt nach wie vor die Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Alltag.   (mw)