Ankündigung Einebnung


Die Ruhe- und Nutzungszeiten der nachfolgend stehenden Grabstätten sind abgelaufen. Trotz intensiver Bemühungen der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Habichtswald konnten keine Nutzungsberechtigten oder Angehörigen ausfindig gemacht werden.

Grabstätten Friedhof Ehlen

Sollte sich bis zum 30.04.2024 kein Pflegebeauftragter oder Angehöriger melden, werden die Gräber abgeräumt und eingeebnet. Grabmale und Einfassungen sowie vorhandener Grabschmuck werden ordnungsgemäß entsorgt. Die Räumung erfolgt gem. § 30 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Habichtswald.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Gemeindevorstand der        

Gemeinde Habichtswald

 

gez

Dr. Daniel Faßhauer                                - Siegel -                                     

Bürgermeister