Jahresabschlüsse: „Ein großes Stück weitergekommen“


Habichtswald. Seit dem Jahr 2013 (bis 2016) lagen der Gemeinde Habichtswald keine genehmigten Jahresabschlüsse mehr vor. Aktuell ist die Verwaltung dabei und alles läuft auf Hochtouren, diese alle aufzuarbeiten. Jetzt sind die Jahresabschlüsse geprüft und von den Gemeindevertretern beschlossen.

Was sind überhaupt Jahresabschlüsse einer Gemeinde?
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport erklärt dazu: Die grundlegenden Regelungen für die kommunale Haushaltswirtschaft sind in den Paragraphen 92 bis 114 der Hessischen Gemeindeordnung enthalten. Wesentlich ist die Verpflichtung der Kommunen, jährlich eine Haushaltssatzung aufzustellen, der ein Haushaltsplan beizufügen ist. Die Haushaltssatzung soll ausgeglichen geplant werden.

Was wird in einem Jahresabschluss dargestellt?
Im Haushaltsplan sind allezu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen zu veranschlagen. Die tatsächlichen Geldbewegungen sind nach Ende des Jahres im Jahresabschluss darzustellen und werden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Kassel geprüft. Der Jahresabschluss und der Prüfbericht sind dann den der Gemeindeversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Das heißt, ohne Prüfung keine Entlastung der Verwaltungsbehörde?

Das Rechnungsprüfungsamt - im Landkreis Kassel ist das die Revision - prüft die Jahresabschlüsse, aber auch die laufenden Kassenvorgänge und Belege und prüft auch, ob eine Gemeinde zweckmäßig und wirtschaftlich verfährt. Die Ergebnisse ihrer Prüfungen fasst die Revision in Schlussberichten zusammen. Diese bilden die Grundlage für die Entlastung der jeweiligen Verwaltungsbehörde. 

Wie sind die Prüfungen für die Gemeinde Habichtswald ausgefallen? 

In der Gemeinde Habichtswald wurden jetzt die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 bis zum 31. Dezember 2016 sowie die jeweiligen Rechenschaftsberichte für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 geprüft und den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Prüfergebnis lautet in allen Prüfungsberichten: „Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen. Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.“ Die Gemeinde Habichtswald erhält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Erster Beigeordneter Martin Rosowski (SPD) erklärte dazu: „Die langwierige Aufarbeitung lag nicht an Versäumnissen der Gemeinde - wie gemutmaßt wurde, sondern an der Fülle der Prüfungen, die die Revision nach der Umstellung der kameralistischen Haushalte der Gemeinden auf die doppelte Buchführung zu bewältigen hatte.“

Habichtswalds Bürgermeister Dr. Daniel Faßhauer erklärte dazu: „Ich freue mich sehr, dass wir mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten diesen großen Berg abgearbeitet haben. Seit meinem Amtsantritt im Jahr 2022 war es mir ein großes Anliegen, diese Thematik transparent und zügig aufzuarbeiten. Nun sind wir ein großes Stück weiter gekommen. Damit sind wir meinem Ziel ein großes Stück näher gekommen, solide Finanzen und verlässliche Planungen zu ermöglichen.“ (mw)

Bildunterschrift: Haben die Finanzen der Gemeinde Habichtswald im Blick: Fachbereichsleiterin Finanzen,
Ayse Cetin und Habichtswalds Bürgermeister Dr. Daniel Faßhauer. Foto: Monika Wüllner