Landkreis Kassel: Wasserentnahme verboten
Anhaltende Trockenheit
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände hat der Landkreis Kassel als Untere Wasserbehörde die Entnahme und Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern per Allgemeinverfügung untersagt.
Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026 für alle Bäche, Flüsse und Seen im Landkreis Kassel. Ausgenommen sind derzeit lediglich die Flüsse Fulda und Weser.
Die Regelung betrifft auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anlieger an Gewässern. Erlaubt bleibt ausschließlich das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Handgefäßen zur persönlichen Erfrischung.
Warum ist das notwendig?
Die anhaltende Trockenheit und die seit längerer Zeit ausbleibenden Niederschläge haben zu außergewöhnlich niedrigen Wasserständen geführt. Weitere Wasserentnahmen würden die Situation zusätzlich verschärfen und den Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanzen in den Gewässern gefährden. Mit der Allgemeinverfügung soll die Mindestwasserführung der Gewässer erhalten und die Natur geschützt werden.
Ausnahmen
Für zugelassene Wasserentnahmen aufgrund einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung gelten weiterhin die jeweiligen Bescheide. In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilen.
Kontrolle und Bußgelder
Die Einhaltung des Verbots wird überwacht. Verstöße können nach dem Hessischen Wassergesetz mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Kassel mit allen rechtlichen Hinweisen und der Rechtsbehelfsbelehrung kann im Amtsblatt des Landkreises Kassel eingesehen werden.

