Trinkwasserverordnung
Alte Bleileitungen müssen ausgetauscht werden
Stichtag ist der 12. Januar 2026
Habichtswald. In Deutschland müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Dies ist in der neuen Trinkwasserverordnung festgelegt, die seit dem 24. Juni 2023 in Kraft ist. Der Austausch ist notwendig, da die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser nicht eingehalten werden können, wenn Wasser durch Bleirohre fließt. Hausbesitzer und Wasserwerke sind verpflichtet, Bleileitungen zu ersetzen oder stillzulegen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Vor allem Gebäude, die vor den 1970er Jahren erbaut wurden, können betroffen sein. Dabei kann es sich sowohl um die Hausanschlüsse im Außenbereich als auch um Trinkwasserleitungen im Innenbereich handeln. Gebäudeeigentümer sollten dringend überprüfen lassen, ob in ihrem Haus noch Bleileitungen vorhanden sind: Prüfen Sie sichtbare Leitungen zum Beispiel im Keller, vor und hinter dem Wasserzähler. Bleirohre sind weicher als anderer Materialien. Sie lassen sich leicht mit einem Messer einritzen und haben eine silbergraue Farbe. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Fachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks hinzu.
Die Überarbeitung der Trinkwasserversorgung im Jahr 2023 war nötig geworden, um einen verbesserten risikobasierten Trinkwasserschutz zu erreichen. Dieser ist Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie und sieht vor, dass Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung frühzeitiger erkannt und verhindert werden sollen. Für Rückfragen: Gemeinde Habichtswald, Telefon: 05606/5996306. (mw)