Feuerwehreinsatz wegen Gebäudeeinsturz an der Wolfhager Straße


Es war ein ordentlicher Lärm, der die Anwohner der Wolfhager Straße 34 in der Nacht zum vergangenen Samstag aus dem Schlaf holte. In dem Abrissgebäude der ehemaligen Gaststätte war ein Teil der Decke eingestürzt. Der Giebel hatte sich gewölbt und eine Verbindung zur Frontseite bestand nicht mehr. Die von den Anwohnern gerufene Polizei stellte eine Gefahrenlage fest und alarmierte die Feuerwehr. In kürzester Zeit sicherten unsere Habichtswalder Einsatzkräfte die Gefahrenstelle, sperrten die Bundesstraße und veranlassten Hessen Mobil zur Einrichtung einer Umleitung. Noch in der Nacht wurde nach fachlicher Beratung durch das THW festgestellt, dass ein Abriss des Gebäudes angesichts der Gefahrenlage unerlässlich ist. Gegen Morgen stand nach intensiver Beratung der Gemeinde mit dem Landrat und der Bauaufsicht des Landkreises die Entscheidung zum Abriss offiziell fest. So konnte der Bagger der Fachfirma anrücken. Am Nachmittag war die Gaststätte „zum Dörnberg“ endgültig Geschichte!

Abriss

Bereits im Vorfeld, aber natürlich vor allem nach Bekanntwerden des Einsturzes, kamen Fragen der Bevölkerung auf, wie diese Gefahrenlage überhaupt entstehen konnte und ob nicht bereits vorausschauend hätte gehandelt werden müssen. Dazu stellt der Erste Beigeordneten Martin Rosowski, der den Bürgermeister aktuell im Amt vertritt, fest: „Um die Situation zu verstehen, muss man wissen, dass die Genehmigung und Kontrolle über alle Bauvorgänge in Habichtswald bei der Bauaufsicht des Landkreises liegt. Die Gemeinde kann nur in sehr eng begrenzten Zusammenhängen ihr Einvernehmen verweigern und selbst diese Verweigerung kann von der Bauaufsicht ersetzt werden.“ Im speziellen Fall der ehemaligen Gaststätte habe der Eigentümer bei der Bauaufsicht den Abriss des Gebäudes beantragt, so Rosowski weiter. Dieser Antrag sei schließlich im Einvernehmen mit der Gemeinde bewilligt worden, da der Eigentümer nicht zu einer Sanierung des Gebäudes als Gaststätte zu bewegen war. Kurz nach Beginn der ersten Abrissmaßnahmen erfolgte nach Einspruch aus der Bevölkerung jedoch der erste Baustopp, da sich Turmfalken im Gebäude eingenistet hätten. Nachdem eine Ersatzmaßnahme durch den Eigentümer erfolgte, sei die Fortsetzung des Abrisses genehmigt worden, bis erneut Einspruch aus der Bevölkerung gekommen sei. Diesmal sei zu Recht der nicht fachgerechte Abbau von Asbeststoffen im Baukörper und der mangelhafte Schutz der Arbeiter beanstandet worden.

„Aufgrund dieser Vorgänge hat sich der Abriss leider extrem verzögert“, so Rosowski. „Da allerdings durch das Gerüst das Gelände abgesichert und die Asbestreste sicher gelagert wurden, gab es für uns keine direkte Einflussmöglichkeit, den Vorgang zu beschleunigen oder gar Sanktionen auszusprechen. Da ist die Gesetzeslage leider eindeutig. Das Gebäude stand unter einer regelmäßigen Kontrolle der Bauaufsicht und unser Bauamtsleiter hat den Bauherrn immer wieder, zuletzt vor wenigen Wochen, schriftlich auf die Gefahren hingewiesen und zur Beseitigung des Zustandes aufgefordert. Leider blieb eine Reaktion aus. Es ist wirklich äußerst ärgerlich, dass es zu dieser Situation Freitagnacht kommen musste. Angesichts der akuten Einsturzgefahr des Gesamtgebäudes haben wir dann gemeinsam mit dem Landkreis konsequent reagiert. Der Abriss war alternativlos. Und die Kosten sind selbstverständlich vom Bauherrn zu tragen.“

Dieser hat nun die Entsorgung der belasteten Baustoffe zu gewährleisten. Der Erste Beigeordnete macht klar: „Das werden wir sehr genau beobachten und das Regierungspräsidium auffordern, ein besonderes Augenmerk auf diesen Vorgang zu legen, denn dort liegt die Verantwortung für die Entsorgung solcher Schadstoffe. Und dann hoffen wir, dass Vernunft einkehrt und der Bauherr sein eigentliches Ziel endlich umsetzt: nämlich den Bau eines sich in das Straßenbild gut einfügenden Wohngebäudes!“