Bürgermeisterwahl
Bei der Gemeinde Habichtswald, Landkreis Kassel, ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters
zum 01. Februar 2027 wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers neu zu besetzen. Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 22.06.2026, um 18.00 Uhr.
Der Amtsinhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.
Die Gemeinde Habichtswald mit insgesamt rd. 5.168 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt im nördlichen Hessen im Landkreis Kassel. Zu ihr gehören die Ortsteile Dörnberg sowie Ehlen.
Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister wird am Sonntag, 30.08.2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Habichtswald nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, 13.09.2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister ist gemäß § 39 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO), wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, der
- am Tag der Wahl (30.08.2026) das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (30.08.2026) das 67. Lebensjahr vollendet hat.
Die / Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der Hessischen Kommunal-Besoldungsverordnung. Danach ist das Amt der Besoldungsgruppe A 16 zugeordnet.
Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige und kreative Persönlichkeit, die mit dem Gemeindevorstand, Gemeindevertretung und seinen Ausschüssen der Gemeinde Habichtswald vertrauensvoll zusammenarbeitet und die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert führt.
Unabhängig von einer beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung auf diese Ausschreibung mit allen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Tätigkeits- und Befähigungsnachweise, Leistungs- und Dienstzeugnisse) ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 22.06.2026, beim Wahlleiter oder bei der Gemeindeverwaltung Habichtswald einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl in dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Habichtswald, dem „Mitteilungsblatt Warmetal aktuell“, öffentlich bekannt macht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Gemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 05606 5996-0 oder per eMail info@habichtswlad.de
Gemeindeverwaltung Habichtswald
- Bürgermeisterwahl -
Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

