Bauleitplanung


Bekanntmachung Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald in ihrer Sitzung am 12. Mai 2022 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Ehlen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Kassel) zur Genehmigung vorgelegt worden. Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 10. November 2022 (Az.: RPKS – 21-61 a 1611/1-2022/1) die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Rathaus der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald, Fachbereich 20 Bauen, Planen und Umwelt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über ihren Inhalt wird während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Habichtswald geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Ausschnitt aus der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Ehlen. Ausschnitt aus der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, genordet, ohne Maßstab:

Habichtswald, 05.12.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald

gez. Dr. Daniel Faßhauer

Bürgermeister

Plan