Bestellung der Wahlleiterin
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2025 gemäß § 5 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) Frau Andrea Büchling als Wahlleiterin für die Kommunalwahl zur Gemeindevertretung am 15. März 2026 bestellt.
Als stellvertretende Wahlleiterin wurde Frau Janine Nachtigall bestellt.
Die Bestellung erfolgt zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, neutralen und gesetzeskonformen Ablaufs der Wahl. Die Wahlleitung ist damit befugt, alle zur Durchführung der Wahl erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu treffen.
Habichtswald, den 24. Oktober 2025
Gemeindevorstand der
Gemeinde Habichtswald
gez.
Dr. Daniel Faßhauer - Siegel -
Bürgermeister
