Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „DAV Mittelgebirgshütte Silbersee“ sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB mit paralleler Flächennutzungsplanänderung.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dörnberg, in der Flur 20 die Flurstücke 101/2, 101/4 und 101/5. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 3.222 m2.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Vereinsheim Mittelgebirgshütte". Mit der Aufstellung sollen am ehemaligen Standort des Gasthauses am Silbersee die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer Mittelgebirgshütte der Sektion Kassel des Deutschen Alpenvereins e.V. geschaffen werden. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen dargestellt. Die Mittelgebirgshütte soll als Vereinsheim für vereinsinterne Treffen von Gruppen und Gremien dienen, außerdem werden Übernachtungsmöglichkeiten mit Selbstversorgung geschaffen. Darüber hinaus soll sie auch anderen Gruppen, Jugendorganisationen, Schulklassen etc. als Stützpunkt zur Verfügung stehen. Ergänzend ist vorgesehen, an den Wochenenden ein einfaches gastronomisches Angebot vorzuhalten, das als Angebot für alle Ausflügler im Habichtswald gedacht ist.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 32 „DAV Mittelgebirgshütte Silbersee“ und die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie FFH-Vorprüfung in der Zeit

 

vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025

 

im Rathaus der Gemeinde Habichtswald, Bauamt, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald während der Dienststunden


Montag und Freitag             08:30-12:00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag  08:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr,

Mittwoch                               14:00-18:00 Uhr


öffentlich ausgelegt.


Weiterhin wird bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g. öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen, z.B. schriftlich oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail an oliver.waap@habichtswald.de abgegeben werden.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung wird auf Nachfrage und nach Terminvereinbarung bei Hr. Waap, Telefon: 05606 5996-305, Bauamt des Rathauses, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald, Auskunft erteilt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro ebene4 aus Kassel beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand

Habichtswald, den 16.06.2025

Bürgermeister