Baugebiet Panoramablick
Frühzeitige Beteiligung und Beschluss
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Habichtswald
Bauleitplanung der Gemeinde Habichtswald
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 29 „Baugebiet Panoramablick“ OT Dörnberg, ehemals Bebauungsplan Nr. 29 „Über der neuen Wiese / Saure Breite“, Bereich „Kuhnen“, OT Dörnberg
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 29 „Baugebiet Panoramablick“ OT Dörnberg, ehemals Bebauungsplan Nr. 29 „Über der neuen Wiese / Saure Breite“, Bereich „Kuhnen“, OT Dörnberg
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat in ihrer Sitzung am 17.02.2021 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Über der neuen Wiese / Saure Breite“, Bereich des Erschließungsweges „Kuhnen“ gefasst. In der Sitzung am 23.08.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald die Bezeichnung des Bebauungsplanes in Bebauungsplan Nr. 29 „Baugebiet Panoramablick“ geändert. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Beschlüsse hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung:
Die Gemeinde Habichtswald stellt eine konstante Nachfrage nach Bauland für eine wohn-bauliche Nutzung fest, der zunehmend nicht mehr mit einem adäquaten Angebot begegnet werden kann.
Daher hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald in ihrer Sitzung am 17. Februar 2021 durch mehrheitlichen Beschluss die Absicht erklärt, die wohnbauliche Siedlungsentwicklung durch die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Dörnberg zu fördern. Die Entscheidung der Gemeindevertretung wurde durch einen Bürgerentscheid am 31. Oktober 2021 gestützt. Durch den Beschluss soll den Zielvorstellungen des Regionalplans Nordhessen entsprochen werden. Bei dem Baugebiet handelt es sich um ein im Planteil zum Regionalplan Nordhessen 2009 festgelegtes Vorranggebiet für die wohnbauliche Siedlungsentwicklung. Die Festlegung stellt unter Abwägung aller Belange gut geeignete Flächen für weitere bauliche Nutzungen in der Planungsregion dar und soll aufgrund dieser Standortfaktoren vorrangig entwickelt werden. Die Festlegung ist daher mit anderen Nutzungsansprüchen abgestimmt und hat gegenüber anderen, entgegenstehenden Raumnutzungsansprüchen Vorrang.
Grundlage für die Entscheidung der Gemeindevertretung war neben den Festlegungen des Regionalplans eine Prüfung und Bewertung vorhandener Innenentwicklungspotentiale und möglicher, alternativer Standorte. Hierzu wurden insgesamt neun Flächen überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass durch die alternativen Standorte lediglich kleinteilige Siedlungsentwicklungen unterstützt werden können, die dem aktuellen und künftigen Bedarf nach Bauland nicht gerecht werden können, weshalb eine Inanspruchnahme der verfahrensgegenständlichen Fläche erforderlich ist
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen nun die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Erschließung des Plangebietes geschaffen werden. Im Verfahren zur Auf-stellung des Bebauungsplanes soll eine vollständige Ermittlung und zutreffende Bewertung der von der Planung berührten Belange herbeigeführt werden.
II. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die amtliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie der naturschutzfachlichen Grünland-Beurteilung, dem Artenschutzbeitrag, dem Steckbrief Geothermie, der statistischen Grundlagenermittlung (u.a. Bevölkerungsentwicklung, Auslastung der Kindertagesstätten und Grundschulen) und das Protokoll zum Scoping-Termin zur Ausweisung neuer Baugebiete können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Habichtswald www.habichtswald.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Habichtswald, 1. Obergeschoss, Raum 07, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald, zu den allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr), erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in elektronischer Form an info@habichtswald.de abgegeben werden können. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an den Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald schriftlich abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de.de oder unter der Rufnummer: +495606 5996 - 0 zur Niederschrift gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Lage- und Übersichtsplan des Bebauungsplanes mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (räumlicher Geltungsbereich als grau gefärbte und durch schwarz gestrichelte Umwandung abgegrenzte Fläche, genordet, ohne Maßstab).