Datenübermittlung


Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

 

1. Familienname

2. Vorname

3. gegenwärtige Anschrift

 

Die Übermittlung der Daten unterbleibt, wenn die betroffenen Personen der Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG widersprechen.


Wir weisen daher alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Kalenderjahr 2024 volljährig werden daraufhin, dass ihre Daten im Kalenderjahr 2023 – bis spätestens 31.03.2023 an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt werden, wenn der Übermittlung nicht widersprochen wurde.


Für die Beantragung von Übermittlungssperren hält das Bürgerbüro Vordrucke für Betroffene mit Hauptwohnung in Habichtswald bereit. Die Antragstellung kann auch formlos schriftlich vorgenommen werden. Das Formular für die Übermittlungssperre steht unter www.habichtswald.de als pdf.-Datei zum Download zur Verfügung. Die Übermittlungssperre ist gebührenfrei. Zuständig für die Eintragung der genannten Sperre ist:

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald

Bürgerbüro

Breiter Weg 4

34317 Habichtswald

 

Habichtswald, 06.10.2022                                                 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Habichtswald

gez. Dr. Daniel Faßhauer

Bürgermeister