9. Änderung des Flächennutzungsplanes


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Habichtswald

Bauleitplanung der Gemeinde Habichtswald

  1. Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Baugebiet Panoramablick, ehemals 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Über der neuen Wiese / Saure Breite“, OT Dörnberg
  1. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

I.  Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Baugebiet Panoramablick, ehemals 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Über der neuen Wiese / Saure Breite“, OT Dörnberg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2021 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Über der neuen Wiese / Saure Breite“ gefasst. In der Sitzung am 22.03.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald die Bezeichnung der Änderung des Flächennutzungsplanes in „9. Änderung des Flächennutzungsplanes – Baugebiet Panoramablick“ geändert. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Beschlüsse hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung:

Die Gemeinde Habichtswald beabsichtigt die verfahrensgegenständlichen Flächen als „Wohnbauflächen“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO darzustellen. Hierdurch soll der bestehenden hohen Nachfrage nach Bauland als ausgewiesener Wohnsiedlungsschwerpunkt Rechnung getragen werden.

II. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die amtliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie der naturschutzfachlichen Grünland-Beurteilung, können gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Habichtswald www.habichtswald.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald oder in elektronischer Form an info@habichtswald.de vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Gemeinde Habichtswald nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: +495606 5996 - 0 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Habichtswald, 1. Obergeschoss, Raum 07, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: +495606 5996 - 0. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Habichtswald (Tel.: +495606 5996 - 0; E-Mail: info@habichtswald.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Habichtswald nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Lage- und Übersichtsplan zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab.

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (räumlicher Geltungsbereich als grau gefärbte und durch schwarz gestrichelte Umwandung abgegrenzte Fläche, genordet, ohne Maßstab).

 

Habichtswald, den 31.03.2023

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Habichtswald

 

gez. Dr. Daniel Faßhauer