Habichtswald


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Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.00 – 12.30
Di / Do 13.30. – 16.00
Mi 14.00 – 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 10 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 11.30
Mi 14.00 - 18.00


Bürgerinfo

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Gemeindeleben
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Jugendarbeit - Aktion für Kinder und Jugendliche

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[23.04.2018 19:30 Uhr]Haupt- und Finanzausschuss
[24.04.2018 19:30 Uhr]Gemeindevertretersitzung
[19.06.2018 18:30 Uhr]Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
Vereinstermine

[01.05.2018 vormittags]1.-Mai-Feier
[03.05.2018 00:00 Uhr]Beschicker-Team
[03.05.2018 18:00 Uhr]Landfrauen Ehlen

Notdienste

Notrufnummer


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Fahrerlaubnis - Namen ändern

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Claudia Kloppmann (05606)5996-11 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Petra Bellon (05606)5996-18 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Reupke (05606)5996-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Verwaltungsaußenstelle
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Petra Bellon (05606)564721 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.


An wen muss ich mich wenden?
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Führerschein
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • Fotomustertafel



Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.


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