Habichtswald


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Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.00 – 12.30
Di / Do 13.30. – 16.00
Mi 14.00 – 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 10 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 11.30
Mi 14.00 - 18.00


Bürgerinfo

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Gemeindeleben
Stellenangebote
Breitband Internet - Fragebogen
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Veranstaltungen

Sitzungstermine

[23.04.2018 19:30 Uhr]Haupt- und Finanzausschuss
[24.04.2018 19:30 Uhr]Gemeindevertretersitzung
[19.06.2018 18:30 Uhr]Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
Vereinstermine

[01.05.2018 vormittags]1.-Mai-Feier
[03.05.2018 00:00 Uhr]Beschicker-Team
[03.05.2018 18:00 Uhr]Landfrauen Ehlen

Notdienste

Notrufnummer


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Auskunftssperren

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Claudia Kloppmann (05606)5996-11 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Petra Bellon (05606)5996-18 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Reupke (05606)5996-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Verwaltungsaußenstelle
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Petra Bellon (05606)564721 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 




An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.


Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperren sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)



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