Habichtswald


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Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.00 – 12.30
Di / Do 13.30. – 16.00
Mi 14.00 – 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 10 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 11.30
Mi 14.00 - 18.00


Bürgerinfo

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Amtliche Bekanntmachung

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[09.12.2019 18:30 Uhr]Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss 09. Dezember
[09.12.2019 19:30 Uhr]Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss 09. Dezember
[11.12.2019 19:30 Uhr]Haupt- und Finanzausschuss 11. Dezember
Veranstaltungskalender

[07.12.2019 15:00 Uhr]VdK Ehlen
[07.12.2019 15:00 Uhr]VdK Dörnberg
[08.12.2019]Landfrauen Ehlen


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Auskunftssperren

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Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Marion Reupke (05606)5996-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Petra Bellon (05606)5996-18 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Claudia Kloppmann (05606)5996-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Annika Schildknecht (05606)5996-21 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

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Verwaltungsaußenstelle
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Petra Bellon (05606)564721 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

 


Voraussetzungen
  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.

Welche Gebühren fallen an?

Auskunftssperren sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage?
  • § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
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