Habichtswald


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Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.00 – 12.30
Di / Do 13.30. – 16.00
Mi 14.00 – 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 10 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 11.30
Mi 14.00 - 18.00


Bürgerinfo

Gemeindeleben
Straßenendausbau OT Ehlen Hasenbreite
Fundtiere
Amtliche Bekanntmachung

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[13.12.2019 19:30 Uhr]Gemeindevertretersitzung 13. Dezember
Veranstaltungskalender

[14.12.2019 18:00 Uhr]TSV Dörnberg
[14.12.2019 19:00 Uhr]Singgemeinschaft Ehlen
[05.01.2020 11:00 Uhr]SSV Dörnberg


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Aufenthalts- / Meldebescheinigung

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Marion Reupke (05606)5996-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Petra Bellon (05606)5996-18 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Claudia Kloppmann (05606)5996-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Annika Schildknecht (05606)5996-21 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

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Verwaltungsaußenstelle
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Petra Bellon (05606)564721 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie  beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künsterlnamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst  schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.


Voraussetzungen

Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.


 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

  • Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
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