Habichtswald


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Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo - Fr 8.00 - 12.30
Di / Do 13.30 - 16.00
Mi 14.00 - 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 40 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo., Di., Do., Fr. 8.30 - 11.30
Mi. 14.00 - 18.00


News

Schwimmbaderöffnung am 17.05.2013
Habichtswalder Ferienspiele
Einträge von Kindern im Reisepass ungültig

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[19.06.2013]
Sozial-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss

[19.06.2013]
Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss

[20.06.2013]
Haupt- und Finanzausschuss

Vereinstermine

[23.05.2013]
Vereinsabend Landfrauen Ehlen

[25.05.2013]
Lindenfest Ehlen

[25.05.2013]
szenische Lesung "Das Frl. von Scuderi"



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Ratten melden

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Ordnungsbehördenbezirk
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Marion Rohm (05606) 5996-51 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Stefano Virga (05606) 5996-52 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Wolfgang Fischer (05606) 5996-50 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alexander Ashauer (05606) 5996-53 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

  • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
  • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.



An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.


Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


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