Habichtswald


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Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo - Fr 8.00 - 12.30
Di / Do 13.30 - 16.00
Mi 14.00 - 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 40 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo., Di., Do., Fr. 8.30 - 11.30
Mi. 14.00 - 18.00


News

Schwimmbaderöffnung am 17.05.2013
Habichtswalder Ferienspiele
Einträge von Kindern im Reisepass ungültig

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[19.06.2013]
Sozial-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss

[19.06.2013]
Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss

[20.06.2013]
Haupt- und Finanzausschuss

Vereinstermine

[23.05.2013]
Vereinsabend Landfrauen Ehlen

[25.05.2013]
Lindenfest Ehlen

[25.05.2013]
szenische Lesung "Das Frl. von Scuderi"



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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Ordnungsbehördenbezirk
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Marion Rohm (05606) 5996-51 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Stefano Virga (05606) 5996-52 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Wolfgang Fischer (05606) 5996-50 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alexander Ashauer (05606) 5996-53 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.




An wen muss ich mich wenden?
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.


Was muss ich mitbringen?
Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
  • Veranstaltungsort und -datum,
  • die Dauer der Veranstaltung,
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
  • den Streckenverlauf,
  • die Startweise.


Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.


Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

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