Ordnungsbehördenbezirk
Standplatzgenehmigung
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Marion Rohm | (05606) 5996-51 | ||
| Stefano Virga | (05606) 5996-52 | ||
| Wolfgang Fischer | (05606) 5996-50 | ||
| Alexander Ashauer | (05606) 5996-53 |
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
In der Regel wenden Sie sich an das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Was muss ich mitbringen?
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Anträge / Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
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