Habichtswald


Hauptmenü

Schriftgröße  


  • Rathaus
  • Gemeinde
  • Tourismus
  • Wirtschaft
  • Bildung & Jugend
  • Fest der leisen Töne
  • 40 Jahre Habichtswald
  • Zukunftsperspektiven

  • Sitemap
  • Impressum
  • Kontakt

Untermenü;

  • Virtuelles Rathaus
    • Was erledige ich wo?
    • Ansprechpartner
    • Hessen - Finder
    • Organigramm
  • Formulare/Anträge
  • Satzungen
  • News
  • Bürger-Info
  • Politik
  • Amtliche Bekanntmachung
  • Stellenangebote
  • Wahlen
Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo - Fr 8.00 - 12.30
Di / Do 13.30 - 16.00
Mi 14.00 - 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 40 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo., Di., Do., Fr. 8.30 - 11.30
Mi. 14.00 - 18.00


News

Schwimmbaderöffnung am 17.05.2013
Habichtswalder Ferienspiele
Einträge von Kindern im Reisepass ungültig

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[19.06.2013]
Sozial-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss

[19.06.2013]
Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss

[20.06.2013]
Haupt- und Finanzausschuss

Vereinstermine

[25.05.2013]
Lindenfest Ehlen

[25.05.2013]
szenische Lesung "Das Frl. von Scuderi"

[26.05.2013]
LA-Rundenwettkampf



Sie befinden sich hier:
  • Rathaus
    • >Virtuelles Rathaus
      • >Was erledige ich wo?


Standplatzgenehmigung

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Ordnungsbehördenbezirk
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Marion Rohm (05606) 5996-51 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Stefano Virga (05606) 5996-52 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Wolfgang Fischer (05606) 5996-50 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alexander Ashauer (05606) 5996-53 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.



An wen muss ich mich wenden?
In der Regel wenden Sie sich an das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

Was muss ich mitbringen?
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

  • Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung


Anträge / Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Druckversion anzeigen 


CITYWERK 2013
▲ nach oben