Ordnungsbehördenbezirk
Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
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| Marion Rohm | (05606) 5996-51 | ||
| Stefano Virga | (05606) 5996-52 | ||
| Wolfgang Fischer | (05606) 5996-50 | ||
| Alexander Ashauer | (05606) 5996-53 |
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
- Verkehr mit Taxen,
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM)
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.
An wen muss ich mich wenden?
Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium erteilt.
Genehmigungen für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer) werden in Gemeinden mit 7500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.
Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Genehmigungen für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer) werden in Gemeinden mit 7500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.
Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein,
- der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein,
- der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
Was muss ich mitbringen?
- Antrag (erhältlich auf der Homepage des RP Gießen)
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, wenn eine entsprechende Eintragung besteht,
- Nachweis der Vertretungsberechtigung,
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Inhaber und die gesetzlichen Vetreter
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen, sowie Eigenkapitalbescheinigungen ggf. mit Zusatzbescheinigungen, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen dürfen,
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Fahrzeugliste,
- eventuell Gesellschaftervertrag
Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:
- Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis,
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigungsgebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.
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