Habichtswald


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Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo - Fr 8.00 - 12.30
Di / Do 13.30 - 16.00
Mi 14.00 - 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 40 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo., Di., Do., Fr. 8.30 - 11.30
Mi. 14.00 - 18.00


News

Schwimmbaderöffnung am 17.05.2013
Habichtswalder Ferienspiele
Einträge von Kindern im Reisepass ungültig

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[19.06.2013]
Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss

[19.06.2013]
Sozial-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss

[20.06.2013]
Haupt- und Finanzausschuss

Vereinstermine

[26.05.2013]
LA-Rundenwettkampf

[01.06.2013]
Tag der offenen Tür

[02.06.2013]
Abendbrot



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Personenverkehr gewerblich - Genehmigung

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Ordnungsbehördenbezirk
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Marion Rohm (05606) 5996-51 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Stefano Virga (05606) 5996-52 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Wolfgang Fischer (05606) 5996-50 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alexander Ashauer (05606) 5996-53 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen.

Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:

  • Verkehr mit Taxen,
  • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM)
  • Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.



An wen muss ich mich wenden?
Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium erteilt.
Genehmigungen für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer) werden in Gemeinden mit 7500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.

Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein,
  • der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein,
  • der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.


Was muss ich mitbringen?

  • Antrag (erhältlich auf der Homepage des RP Gießen)
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, wenn eine entsprechende Eintragung besteht,
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung,
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Inhaber und die gesetzlichen Vetreter
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen, sowie Eigenkapitalbescheinigungen ggf. mit Zusatzbescheinigungen, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen dürfen,
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Fahrzeugliste,
  • eventuell Gesellschaftervertrag

Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:

  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis,
  • Führungszeugnis,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der fachlichen Eignung

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

  • Homepage des RP Gießen


Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigungsgebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.


Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.


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