Habichtswald


Hauptmenü

Schriftgröße  


  • Rathaus
  • Gemeinde
  • Bildung & Jugend
  • Tourismus
  • Bauen
  • Ordnungsamt
  • Newsticker

  • Sitemap
  • Impressum
  • Kontakt

Untermenü;

  • Verwaltung
    • Was erledige ich wo?
    • Ansprechpartner
    • Hessen - Finder
  • A - Z Formulare
  • Bürgerinformation
  • Bürgerbus
  • Politik
  • Satzungen
  • Stellenangebote
  • Suedlink
  • Wahlen
  • Weitere News
Rathaus
Gemeinde Habichtswald
OT Dörnberg

Breiter Weg 4
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 59 96 - 0
Fax: (0 56 06) 59 96 - 40

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.00 – 12.30
Di / Do 13.30. – 16.00
Mi 14.00 – 18.00



Außenstelle
Gemeinde Habichtswald
OT Ehlen

Warmetalstraße 13
34317 Habichtswald

Fon: (0 56 06) 56 47 21
Fax: (0 56 06) 56 10 932

eMail: info@habichtswald.de


Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 11.30
Mi 14.00 - 18.00


Bürgerinfo

Geänderte Öffnungszeiten im Rathaus
Gemeindeleben
Stellenangebote
Breitband Internet - Fragebogen
Jugendarbeit - Aktion für Kinder und Jugendliche

Veranstaltungen

Sitzungstermine

[23.04.2018 19:30 Uhr]Haupt- und Finanzausschuss
[24.04.2018 19:30 Uhr]Gemeindevertretersitzung
[19.06.2018 18:30 Uhr]Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
Vereinstermine

[01.05.2018 vormittags]1.-Mai-Feier
[03.05.2018 00:00 Uhr]Beschicker-Team
[03.05.2018 18:00 Uhr]Landfrauen Ehlen

Notdienste

Notrufnummer


  • Rathaus
    • >Verwaltung


Parkausweis für Anwohner

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Ordnungsbehördenbezirk
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Alexander Ashauer (05606)5996-51 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Wolfgang Fischer (05606)5996-50 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Rohm (05606)5996-52 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Thore Bubenhagen (05606)5996-53 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marco Berger (05606)5996-54 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.



Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.


An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind



Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.



Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.


Welche Gebühren fallen an?
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.

Rechtsgrundlage

  • § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265



Was sollte ich noch wissen?
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.


Druckversion anzeigen


CITYWERK 2018
▲ nach oben