Bürgerbüro und Bürgerservice
Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Marion Reupke | 05606 5996-11 | ![]() |
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Petra Bellon | 05606 5996-18 | ![]() |
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Claudia Kloppmann | 05606 5996-19 | ![]() |
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Annika Schildknecht | 05606 5996-21 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Petra Bellon | 564721 | ![]() |
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Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.